Kenntnis oder das Kennenmüssen des Mieters von der fehlenden Genehmigungsfähigkeit
OLG Hamburg, Urteil vom 26.04.1995 - Aktenzeichen 4 U 137/94
DRsp Nr. 1996/29194
Kenntnis oder das Kennenmüssen des Mieters von der fehlenden Genehmigungsfähigkeit
»Ist bei Abschluß eines Mietvertrags ein behördliches Genehmigungsverfahren noch anhängig und wird später die behördliche Nutzungsgenehmigung versagt, kommt es im Rahmen von § 539BGB auf die Kenntnis oder das Kennenmüssen des Mieters von der fehlenden Genehmigungsfähigkeit an.«