KG vom 07.06.1988
1 W 6649/87
Normen:
WEG § 12 Abs.1;
Fundstellen:
DRsp I(152)140c
MDR 1988, 968
NJW-RR 1988, 1426
OLGZ 1988, 399
Rpfleger 1988, 480

KG - 07.06.1988 (1 W 6649/87) - DRsp Nr. 1992/7301

KG, vom 07.06.1988 - Aktenzeichen 1 W 6649/87

DRsp Nr. 1992/7301

c. Geltung eines im Grundbuch eingetragenen Erfordernisses der Zustimmung zur Wohnungseigentumsveräußerung nicht für den Fall der Erstveräußerung durch den Grundstückseigentümer, der Wohnungseigentum gem. § 8 Wohn-EigG durch Vorratsteilung begründet hat, (c) anders im Falle einer nach Rückabwicklung der »Erstveräußerung« vorgenommenen erneuten Veräußerung.

Normenkette:

WEG § 12 Abs.1;

Der zwischen der teilenden Eigentümerin (S.-GmbH) und dem Beteil. geschlossene und dinglich vollzogene Kaufvertrag über ein Wohnungseigentumsrecht wurde von den Vertragsparteien nachträglich wieder aufgehoben. Daraufhin veräußerte die S.-GmbH das Wohnungseigentum an einen anderen Interessenten. Die Parteien streiten darüber, ob die erneute Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedurfte.