Der zwischen der teilenden Eigentümerin (S.-GmbH) und dem Beteil. geschlossene und dinglich vollzogene Kaufvertrag über ein Wohnungseigentumsrecht wurde von den Vertragsparteien nachträglich wieder aufgehoben. Daraufhin veräußerte die S.-GmbH das Wohnungseigentum an einen anderen Interessenten. Die Parteien streiten darüber, ob die erneute Veräußerung der Zustimmung des Verwalters bedurfte.
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