Die Wohnungseigentümer waren verurteilt worden, als Gesamtschuldner an eine frühere gekündigte Hausreinigungsfirma über 9.000,- DM zu zahlen. Zur Abwendung der Zwangsvollstreckung hat der AntrSt. die Hauptforderung beglichen und verlangt von der AntrG. 8.844,18 DM als ihren Anteil an der Gesamtschuld. Die AntrG. beantragt mit einem Widerantrag die Verpflichtung des AntrSt. zur Zahlung von 8.844,18 DM wegen Schadensmitverursachung.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|