KG - Beschluss vom 08.05.2000
8 RE-Miet 2505/00
Normen:
BGB § 571 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
Vorlagebeschluss des LG Berlin vom 1.2.2000 - 64 S 426/99 -,

KG - Beschluss vom 08.05.2000 (8 RE-Miet 2505/00) - DRsp Nr. 2000/8148

KG, Beschluss vom 08.05.2000 - Aktenzeichen 8 RE-Miet 2505/00

DRsp Nr. 2000/8148

»Der Erwerber eines Grundstücks, der nach § 571 Abs. 1 BGB in das Mietverhältnis eingetreten ist, kann den Mietzins nach durchgeführter Modernisierung nach § 3 Abs. 1 MHG erhöhen, wenn die Modernisierungsarbeiten vom Veräußerer und ehemaligen Vermieter veranlasst worden sind, mit ihrer Ausführung vor Eigentumswechsel begonnen worden ist und diese nach Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis abgeschlossen worden sind.«

Normenkette:

BGB § 571 Abs. 1 ;

Hinweise:

Hinweis:

KG, HdM Nr. 37 ist ergangen auf Vorlagebeschluss des LG Berlin vom 1.2.2000 - 64 S 426/99 -.

Vorinstanz: Vorlagebeschluss des LG Berlin vom 1.2.2000 - 64 S 426/99 -,