KG - Beschluß vom 21.01.1998 (24 W 5061/97) - DRsp Nr. 1999/10268
KG, Beschluß vom 21.01.1998 - Aktenzeichen 24 W 5061/97
DRsp Nr. 1999/10268
»Selbst bei Zugrundelegung eines verschuldensunabhängigen Aufopferungsanspruchs analog § 14 Nr. 4 WEG stellen vorübergehende Nutzungsbeeinträchtigungen des Wohnungseigentümers dadurch, daß ein anderer Wohnungseigentümer für sich in erlaubter Ausübung eines Ausbaurechts das Dachgeschoß ausbaut, regelmäßig keinen erstattungsfähigen Vermögensschaden dar.«