OLG München - Beschluss vom 14.11.2005
34 Wx 105/05
Normen:
WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2 § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
MDR 2006, 867
OLGReport-München 2006, 82
ZMR 2006, 302

Leichtmetallgeländer anstelle massiver Balkonbrüstungen als modernisierende Instandsetzung der Eigentumswohnanlage

OLG München, Beschluss vom 14.11.2005 - Aktenzeichen 34 Wx 105/05

DRsp Nr. 2005/19648

Leichtmetallgeländer anstelle massiver Balkonbrüstungen als modernisierende Instandsetzung der Eigentumswohnanlage

»Die Installation von Leichtmetallgeländern anstelle von massiven Balkonbrüstungen kann eine modernisierende Instandsetzung darstellen, die mehrheitlich beschlossen werden kann.«

Normenkette:

WEG § 21 Abs. 5 Nr. 2 § 22 Abs. 1 ;

Sachverhalt:

Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus insgesamt vier Häusern bestehenden Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die beiden in der T.-Straße gelegenen, im Jahr 1962 errichteten Häuser verfügen über 24 vorspringende Balkone. Die Balkonbrüstungen bestehen jeweils aus einer ca. 62 cm hohen Mauer aus gelben Klinkersteinen, auf die eine Metallgeländerkonstruktion gesetzt ist.

In der Eigentümerversammlung vom 16.12.2003 fassten die Wohnungseigentümer mehrheitlich folgenden Beschluss: