Die Antragsteller und die Antragsgegner sind die Wohnungseigentümer einer aus insgesamt vier Häusern bestehenden Wohnanlage, die von der weiteren Beteiligten verwaltet wird. Die beiden in der T.-Straße gelegenen, im Jahr 1962 errichteten Häuser verfügen über 24 vorspringende Balkone. Die Balkonbrüstungen bestehen jeweils aus einer ca. 62 cm hohen Mauer aus gelben Klinkersteinen, auf die eine Metallgeländerkonstruktion gesetzt ist.
In der Eigentümerversammlung vom 16.12.2003 fassten die Wohnungseigentümer mehrheitlich folgenden Beschluss:
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