Die Sache wird dem OLG Hamburg gemäß § 541 ZPO vorgelegt mit der Bitte, zu folgender Rechtsfrage einen Rechtsentscheid zu erlassen:
Ist das am 1.5.1993 in Kraft getretene sogen. Sozialklauselgesetz (Art. 14 des Gesetzes zur Erleichterung von Investitionen und der Ausweisung und Bereitstellung von Wohnbauland vom 2.4.1993, BGBl. I, S. 466, 487) i.V.m. der Sozialklausel V der Freien und Hansestadt Hamburg vom 18.5.1993 (HmbGVBl. 1993, 98) auf Ersterwerbsvorgänge anzuwenden, die nach dem 1.8.1990, aber vor dem 1.5.1993 abgeschlossen worden sind?
I. Die Kl. begehrt von der Bekl. die geräumte Herausgabe einer Wohnung.
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