LG Köln - Beschluß vom 25.06.1992 (30 T 64/92) - DRsp Nr. 1995/2147
LG Köln, Beschluß vom 25.06.1992 - Aktenzeichen 30 T 64/92
DRsp Nr. 1995/2147
»Soweit keine andere Vereinbarung mit dem Verwalter besteht, ist dieser verpflichtet, Versicherungsprovisionen, die er für den Abschluß eines Versicherungsvertrags mit der Eigentümergemeinschaft erhält, an das Gesamthandsvermögen der Gemeinschaft herauszugeben.«