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2000
Sonstige
OLG
OLG Köln
OLG Köln - Beschluß vom 16.08.2000
16 W 21/00
Normen:
GKG
(1975) §
16
Abs.
1
;
GKG (2004)
§
41
Abs.
1
(redaktionell eingefügt aufgrund Art.
1
KostRMoG) ;
Fundstellen:
AGS 2001, 204
NZM 2001, 669
OLGReport-Köln 2000, 493
WuM 2001, 33
Miet- und Raumrecht; Verfahrensrecht; Streitwert in Mietstreitigkeiten
OLG Köln,
Beschluß
vom 16.08.2000
- Aktenzeichen 16 W 21/00
DRsp Nr. 2001/632
Miet- und Raumrecht; Verfahrensrecht; Streitwert in Mietstreitigkeiten
Bei der Berechnung des Streitwertes nach §
16
GKG
ist die Nettomiete zugrunde zu legen.
Normenkette:
GKG
(1975) §
16
Abs.
1
;
GKG (2004)
§
41
Abs.
1
(redaktionell eingefügt aufgrund Art.
1
KostRMoG) ;
Hinweise:
Eingereicht durch ROLG Reinemund
Fundstellen
AGS 2001, 204
NZM 2001, 669
OLGReport-Köln 2000, 493
WuM 2001, 33
© copyright - Deubner Verlag, Köln
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