Mieterhöhungsverlangen aufgrund Sachverständigengutachten
BGH, Beschluß vom 21.04.1982 - Aktenzeichen VIII ARZ 2/82
DRsp Nr. 1993/1158
Mieterhöhungsverlangen aufgrund Sachverständigengutachten
»Ein Mieterhöhungsverlangen nach § 2 Abs. 2 S. 2 MHRG ist auch dann zulässig, wenn ihm das Gutachten eines Sachverständigen beigefügt ist, der für Grundstücks- und Gebäudeschätzungen öffentlich bestellt oder vereidigt ist.«
Normenkette:
MHG § 2 Abs. 2 S. 2;
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