AG Berlin-Schöneberg, vom 03.02.1999 - Aktenzeichen 5 C 275/98
DRsp Nr. 2009/7636
Mietminderung bei
Ein Mieter hat die Beseitigung von Mängeln der Wohnung ohne vorherige Erklärung der Bereitschaft zur Übernahme möglicher Schäden durch den Vermieter zu dulden.