Mietminderung bei Auftreten von Ratten im Hof des Hauses
AG Aachen, vom 19.04.2000 - Aktenzeichen 5 C 5/00
DRsp Nr. 2009/7235
Mietminderung bei Auftreten von Ratten im Hof des Hauses
Das Auftreten von Ratten im Hof des Hauses stellt eine erhebliche Herabsetzung der Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung dar und berechtigt zu einer Minderung des Mietzinses um 10 %.