AG Aachen vom 19.04.2000
5 C 5/00
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
WuM 2000, 379

Mietminderung bei Auftreten von Ratten im Hof des Hauses

AG Aachen, vom 19.04.2000 - Aktenzeichen 5 C 5/00

DRsp Nr. 2009/7235

Mietminderung bei Auftreten von Ratten im Hof des Hauses

Das Auftreten von Ratten im Hof des Hauses stellt eine erhebliche Herabsetzung der Gebrauchstauglichkeit einer Wohnung dar und berechtigt zu einer Minderung des Mietzinses um 10 %.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
WuM 2000, 379