Mietminderung bei Beeinträchtigung der Nutzung durch Ausbau des Dachgeschosses
LG Berlin, vom 08.03.1996 - Aktenzeichen 64 S 357/95
DRsp Nr. 2009/7132
Mietminderung bei Beeinträchtigung der Nutzung durch Ausbau des Dachgeschosses
1. Während der Zeit des Dachgeschossausbaus ist der Mieter der darunterliegenden Wohnung zu einer Mietminderung von 33 % berechtigt.2. Macht er eine darüber hinausgehende Mietminderung geltend, so muss er darlegen und ggfls. beweisen, dass zu anderen als den üblichen Arbeitszeiten gearbeitet wurde oder dass die Beeinträchtigungen ungewöhnlich hoch waren.