LG Berlin vom 08.03.1996
64 S 357/95
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
Grundeigentum 1996, 1051

Mietminderung bei Beeinträchtigung der Nutzung durch Ausbau des Dachgeschosses

LG Berlin, vom 08.03.1996 - Aktenzeichen 64 S 357/95

DRsp Nr. 2009/7132

Mietminderung bei Beeinträchtigung der Nutzung durch Ausbau des Dachgeschosses

1. Während der Zeit des Dachgeschossausbaus ist der Mieter der darunterliegenden Wohnung zu einer Mietminderung von 33 % berechtigt. 2. Macht er eine darüber hinausgehende Mietminderung geltend, so muss er darlegen und ggfls. beweisen, dass zu anderen als den üblichen Arbeitszeiten gearbeitet wurde oder dass die Beeinträchtigungen ungewöhnlich hoch waren.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
Grundeigentum 1996, 1051