AG Rendsburg, vom 03.03.1988 - Aktenzeichen 3 C 551/87
DRsp Nr. 2009/7412
Mietminderung bei Befall mit Mäusen
Zwar ist das Auftreten von Mäusen in einer auf dem Lande gelegenen Mietwohnung nicht vollständig zu vermeiden. Jedoch ist bei einer regelrechten Mäuseplage eine Minderung des Mietzinses um 10 % gerechtfertigt.