AG Rendsburg - Urteil vom 17.02.1988 (3 C 551/87)
Der Kläger hat in seinem Hause in D. 37 in D. eine Wohnung an die Beklagten vermietet. Die Nettomiete beträgt 550,10 DM, hinzu kommen Abschläge in Höhe von insgesamt 116,33 DM für die Heizkosten und die Betriebskosten. [...]