Mietminderung bei Einsicht der Bewohner der neu aufgestockten Dachgeschosswohnung auf auf den Balkon einer Mietwohnung
LG Berlin, vom 08.02.2000 - Aktenzeichen 65 S 152/99
DRsp Nr. 2009/7618
Mietminderung bei Einsicht der Bewohner der neu aufgestockten Dachgeschosswohnung auf auf den Balkon einer Mietwohnung
Wird ein Mietshaus aufgestockt und haben die Bewohner der neu errichteten Dachgeschosswohnung ungehinderten Einblick auf den Balkon einer Mietwohnung, so ist der Mieter zur Mietminderung um 4 % berechtigt.