Mietminderung bei Elektrosmog durch Mobilfunkantennenanlage
AG Traunstein, vom 03.03.1999 - Aktenzeichen 310 C 2158/98
DRsp Nr. 2009/7419
Mietminderung bei Elektrosmog durch Mobilfunkantennenanlage
Der Betrieb einer Mobilfunkantennenanlage in der Nähe einer Mietwohnung begründet kein Recht zur Minderung des Mietzinses, da wissenschaftlich nicht belegt ist, dass Gesundheitsgefährdungen möglich sind. Dass nach Auffassung bestimmter Kreise in der Wissenschaft Gefahren nicht völlig auszuschließen sind, reicht nicht aus.