LG Heilbronn vom 09.08.1996
3 S 212/96
Normen:
BGB § 537 Abs. 1; BGB § 542; BGB § 550b;
Fundstellen:
WuM 1998, 20

Mietminderung bei Errichtung eines Freisitzes anstatt der vertraglich zugesicherten Terrasse; Recht zur außerordentlichen Kündigung

LG Heilbronn, vom 09.08.1996 - Aktenzeichen 3 S 212/96

DRsp Nr. 2009/7200

Mietminderung bei Errichtung eines Freisitzes anstatt der vertraglich zugesicherten Terrasse; Recht zur außerordentlichen Kündigung

Errichtet der Vermieter anstatt der vertraglich zugesicherten Veranda nur einen Freisitz ohne direkte Verbindung zur Terrassentür, so berechtigt dies den Mieter zwar nicht zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses, jedoch zu einer Minderung des Mietzinses um 7,5 %.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1; BGB § 542; BGB § 550b;
Fundstellen
WuM 1998, 20