Mietminderung bei fehlenden Fliesen und einem offenliegenden Abflussrohr nach Bauarbeiten in der Küche
LG Hannover, vom 24.05.2002 - Aktenzeichen 1 S 1703/01
DRsp Nr. 2009/7538
Mietminderung bei fehlenden Fliesen und einem offenliegenden Abflussrohr nach Bauarbeiten in der Küche
Fehlen nach Bauarbeiten Fliesen in der Küche und liegt ein Abflussrohr offen, so ist der Funktionswert dieses Raumes erheblich beeinträchtigt und der Mieter zur Mietminderung um 10 % berechtigt.