AG Köln, vom 11.01.2000 - Aktenzeichen 205 C 555/98
DRsp Nr. 2009/7429
Mietminderung bei geringfügigen Mängeln
Auch geringfügige Mängel (Anmerkerung der Redaktion: nicht näher beschrieben), die mit einfachen Mitteln zu beseitigen sind, können eine Minderung des Mietzinses (hier: um 5 %) rechtfertigen.