AG Berlin-Spandau vom 05.01.2000
6 C 526/99
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen:
MM 2000, 178

Mietminderung bei Lärm- und Abgasbelästigung durch einen neu errichteten Parkplatz

AG Berlin-Spandau, vom 05.01.2000 - Aktenzeichen 6 C 526/99

DRsp Nr. 2009/7624

Mietminderung bei Lärm- und Abgasbelästigung durch einen neu errichteten Parkplatz

Hat der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages in unmittelbarer Nähe des Wohn- und Schlafzimmerfensters sowie der Terrasse einer Mietwohnung einen Parkplatz errichtet und kommt es hierdurch zu Beeinträchtigungen durch Lärm und Abgase, so ist eine Mietminderung von mindestens 5 % gerechtfertigt. Im Sommerhalbjahr kann wegen der eingeschränkten Benutzbarkeit der Terrasse auch eine höhere Minderungsquote gerechtfertigt sein.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.;
Fundstellen
MM 2000, 178