Mietminderung bei Lärm- und Abgasbelästigung durch einen neu errichteten Parkplatz
AG Berlin-Spandau, vom 05.01.2000 - Aktenzeichen 6 C 526/99
DRsp Nr. 2009/7624
Mietminderung bei Lärm- und Abgasbelästigung durch einen neu errichteten Parkplatz
Hat der Vermieter nach Abschluss des Mietvertrages in unmittelbarer Nähe des Wohn- und Schlafzimmerfensters sowie der Terrasse einer Mietwohnung einen Parkplatz errichtet und kommt es hierdurch zu Beeinträchtigungen durch Lärm und Abgase, so ist eine Mietminderung von mindestens 5 % gerechtfertigt. Im Sommerhalbjahr kann wegen der eingeschränkten Benutzbarkeit der Terrasse auch eine höhere Minderungsquote gerechtfertigt sein.