Mietminderung bei Lärm durch nächtliche Ladetätigkeiten für ein Lebensmittelgeschäft
LG Berlin, vom 27.02.1992 - Aktenzeichen 61 S 259/91
DRsp Nr. 2009/7144
Mietminderung bei Lärm durch nächtliche Ladetätigkeiten für ein Lebensmittelgeschäft
Nächtliche Lärmbelästigungen durch Ladetätigkeiten für ein Lebensmittelgeschäft im Hofbereich des Hauses rechtfertigen jedenfalls dann eine Mietminderung von 5 %, wenn sich in den entsprechenden Gewerberäumen bei Einzug des Mieters ein Teppich- und Tapetenfachgeschäft befand und der Lebensmittelmarkt erst später angesiedelt wurde.