LG Köln vom 12.01.2000
10 S 295/99
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.; BGB § 539 a.F.;
Fundstellen:
WuM 2001, 78

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Erweiterung einer nahegelegenen Eisenbahnlinie

LG Köln, vom 12.01.2000 - Aktenzeichen 10 S 295/99

DRsp Nr. 2009/7428

Mietminderung bei Lärmbelästigung durch Erweiterung einer nahegelegenen Eisenbahnlinie

1. Kommt es durch den Ausbau einer Bahnstrecke täglich von morgens mit abends zu erheblicher Lärmentwicklung und weiteren Immissionen, so ist eine Minderung des Mietzinses um 20 % gerechtfertigt. 2. Der Mieter ist nicht gehalten, sich bei den zuständigen Stellen zu erkundigen, ob hinsichtlich einer benachbarten Bahnstrecke Bauarbeiten vorgesehen sind.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 S. 1 a.F.; BGB § 539 a.F.;
Fundstellen
WuM 2001, 78