KG vom 28.04.2008
12 U 6/07
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
KGReport 2008, 682
Grundeigentum 2008, 990
ZMR 2008, 892

Mietminderung bei Leistungsverlust der Fernwärme

KG, vom 28.04.2008 - Aktenzeichen 12 U 6/07

DRsp Nr. 2009/7522

Mietminderung bei Leistungsverlust der Fernwärme

Nur wenn ungewöhnlich hohe Heizkosten auf einem Fehler der Heizungsanlage beruhen, kann ein Mangel der Mietsache vorliegen. Ob ein Fehler der Heizungsanlage vorliegt, ist nach dem Stand der Technik zur Zeit des Einbaus der Heizungsanlage zu beurteilen; der Vermieter ist - ohne besondere Rechtsgrundlage - nicht verpflichtet, die Anlage ständig auf dem neuesten Stand zu halten und schuldet keine Verbesserung der dem technischen Stand zur Zeit der Gebäudeerrichtung entsprechenden Wärmedämmung. Er schuldet aber einen Mindeststandard, den der Mieter bei Vertragsschluss erwarten durfte.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
KGReport 2008, 682
Grundeigentum 2008, 990
ZMR 2008, 892