AG Berlin-Schöneberg vom 10.07.2002
6 C 191/99
Normen:
BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen:
Grundeigentum 2003, 127

Mietminderung bei Schwarzfärbung der Wände durch Weichmacher in den Wandfarben

AG Berlin-Schöneberg, vom 10.07.2002 - Aktenzeichen 6 C 191/99

DRsp Nr. 2009/7249

Mietminderung bei Schwarzfärbung der Wände durch Weichmacher in den Wandfarben

Schwarzverfärbungen der Wände einer Mietwohnung (sog. Fogging), die auf Weichmacher in den Wandfarben zurückzuführen sind, stellen einen erheblichen, die Tauglichkeit einer Mietwohnung herabsetzenden Mangel dar, der zu einer Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt. Dabei ist ein Mitverschulden des Mieters durch Rauchen und das Abbrennen von Kerzen berücksichtigt.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1;
Fundstellen
Grundeigentum 2003, 127