Mietminderung bei Schwarzfärbung der Wände durch Weichmacher in den Wandfarben
AG Berlin-Schöneberg, vom 10.07.2002 - Aktenzeichen 6 C 191/99
DRsp Nr. 2009/7249
Mietminderung bei Schwarzfärbung der Wände durch Weichmacher in den Wandfarben
Schwarzverfärbungen der Wände einer Mietwohnung (sog. Fogging), die auf Weichmacher in den Wandfarben zurückzuführen sind, stellen einen erheblichen, die Tauglichkeit einer Mietwohnung herabsetzenden Mangel dar, der zu einer Minderung des Mietzinses um 20 % berechtigt. Dabei ist ein Mitverschulden des Mieters durch Rauchen und das Abbrennen von Kerzen berücksichtigt.