OLG Köln - Urteil vom 26.04.2000
16 U 32/99
Normen:
VerbrKG § 6 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2000, 435
Vorinstanzen:
LG Köln, vom 18.02.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 475/97

Mietvertrag als Finanzierungsleasingvertrag

OLG Köln, Urteil vom 26.04.2000 - Aktenzeichen 16 U 32/99

DRsp Nr. 2001/696

"Mietvertrag" als Finanzierungsleasingvertrag

Bei dem mit einer Erwerbsoption nach Ablauf der Mietzeit verbundenen "Mietvertrag" über eine Maschine, in dem der Mietzins so festgelegt ist, daß nach Ablauf der Mietzeit der volle Wert der Maschine einschließlich eines Veräußerungsgewinnes abgedeckt ist, während die für den Erwerb nach Ablauf der Mietzeit erforderliche Ablösung relativ gering angesetzt ist, handelt es sich um einen Finanzierungsleasingvertrag, auf den § 6 Abs. 3 VerbrKG keine Anwendung findet.

Normenkette:

VerbrKG § 6 ;

Entscheidungsgründe:

Das zulässige Rechtsmittel bleibt in der Sache ohne Erfolg. Der Klägerin steht noch ein Zahlungsanspruch gegen den Beklagten in Höhe von insgesamt 55.825,52 DM zu. Der zwischen den Parteien am 11./14.08.1995 geschlossene Vertrag - bezeichnet als "Mietvertrag" - ist wirksam und verstößt weder gegen Vorschriften des BGB noch gegen solche des VerbrKrG, so dass weder eine Gesamt- noch Teilnichtigkeit vorliegt. Die vertraglich vereinbarten Leasingraten - es handelt sich um einen Finanzierungsleasingvertrag, wie noch im einzelnen unten ausgeführt wird - kommen somit nicht in Wegfall, sondern sind von dem Beklagten weiterhin zu leisten.