I.
Auf die erstinstanzlichen Feststellungen des Landgerichts im angefochtenen Urteil wird Bezug genommen. Der Beklagte zu 2. verfolgt mit seiner Berufung den auf volle Klageabweisung gerichteten Antrag im Berufungsverfahren weiter und beantragt, das am 3. September 2002 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 29.O.656/00 - abzuändern und die Klage auch gegenüber ihm, dem Beklagten zu 2., abzuweisen.
Die Klägerin beantragt,
die Berufung zurückzuweisen.
II.
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