A.
Die Parteien streiten um Mietzinsforderungen der Klägerin für Gewerberäume in der N K straße in Berlin, die sie dem Beklagten mit Vertrag vom 1./24. Juni 1999 vermietet hat.
Erstinstanzlich hat die Klägerin zusätzlich zu ihrer Zahlungsforderung in Höhe von 5.700,89 EUR noch Räumung und Herausgabe des Mietobjektes verlangt.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung am 9. Januar 2003 vor dem Landgericht haben sich die Parteien vor dem Landgericht nach ausführlicher Erörterung der Sach- und Rechtslage auf Vorschlag des Gerichts auf eine Zahlung des Beklagten in Höhe von 4.000,00 EUR sowie auf die Fortsetzung des Mietverhältnisses verständigt. Beide Parteien haben den Vergleich fristgerecht widerrufen, die Klägerin unter ausdrücklichem Hinweis darauf, der Beklagte habe seinerseits erklärt, er werde den Vergleich widerrufen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|