BVerfG - Beschluß vom 11.10.2000
1 BvR 1236/00
Normen:
BGB § 564b Abs. 3 ; GG Art. 14 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
LG Heidelberg, vom 09.06.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 5 S 24/00
AG Heidelberg, vom 22.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 29 C 423/99

Mitteilung der Kündigungsgründe bei Kündigung des Mietverhältnisses

BVerfG, Beschluß vom 11.10.2000 - Aktenzeichen 1 BvR 1236/00

DRsp Nr. 2001/67

Mitteilung der Kündigungsgründe bei Kündigung des Mietverhältnisses

1. Im Verfassungsbeschwerdeverfahren gegen ein Zivilurteil kann neues Parteivorbringen nicht mehr berücksichtigt werden. 2. Zur Mitteilung der Kündigungsgründe im Rahmen einer Kündigung nach § 564b BGB.

Normenkette:

BGB § 564b Abs. 3 ; GG Art. 14 Abs. 1 ;

Gründe:

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, durch die seine auf § 564 b Abs. 2 Nr. 3 BGB gestützte Räumungsklage abgewiesen wurde.