Mitwirkungspflicht des Mieters elektronischer Registrierkassen zur Herstellung der notwendigen Software
BGH, Urteil vom 13.07.1988 - Aktenzeichen VIII ZR 292/87
DRsp Nr. 1997/3084
Mitwirkungspflicht des Mieters elektronischer Registrierkassen zur Herstellung der notwendigen Software
»Zur Mitwirkungspflicht des Mieters elektronischer Registrierkassen bei der Herstellung des von ihm gewünschten Anwenderprogramms durch den Vermieter.«
Normenkette:
BGB §§ 305, 535, 536 ;
Tatbestand:
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