Die sofortige weitere Beschwerde ist zulässig (§§ 43 Abs. 1 Ziff. 1, 45 Abs. 1 WEG, 27, 29 Abs. 1,
Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung nicht Stand (§§
Die Antragsteller können vom Antragsgegner aufgrund des Eigentümerbeschlusses vom 01. Juli 1997 (TOP 5) gemäß der §§ 16 Abs. 2, 28 Abs. 3, 5 WEG den geltend gemachten Betrag von 2.758,46 DM verlangen.
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