I.
Die Beteiligten zu 1 und 2 sind die Wohnungseigentümer, der Beteiligte zu 3 der Verwalter der im Rubrum näher bezeichneten Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Beteiligten zu 1 steht ein 170,5/1000 Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nummer 10 bezeichneten Kellerräumen mit insgesamt 90,05 qm zu. Diese hat sie im Jahr 1996 erworben.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|