I.
Die Beteiligten zu 1 bis 9 bilden die im Rubrum genannte Wohnungseigentümergemeinschaft. Der Beteiligte zu 1. ist Sondereigentümer der im Aufteilungsplan mit der Nummer 2 bezeichneten Wohnung, bestehend aus einer im Erdgeschoss liegenden Wohnung und zwei Abstellräumen und drei Hobbyräumen im Kellergeschoss. In der Anlage 2 zur Teilungserklärung sind die Wohnflächen und Miteigentumsanteile für die Miteigentümer angegeben. Danach beträgt die Wohnfläche der Wohnung Nr. 2 98 qm, der Miteigentumsanteil ist mit 149/1.000 Anteil angegeben. Die "Wohnfläche" der Wohnung Nr. 2 errechnet sich unter Einbeziehung der zu dieser Wohnung gehörenden Kellerräume.
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