1. Die Kl. mietete von dem Bekl. mit Vertrag vom 5.7.1991 eine 61,97 qm große Wohnung in Hamburg-Pöseldorf auf unbestimmte Zeit. Vereinbart war eine Staffelmiete, durch die der anfängliche Mietzins von 747 DM (12,05 DM/qm) ab 1. August 1992 auf 784 DM (12,65 DM/qm), ab 1.8.1993 auf 824 DM (13,30 DM/qm), ab 1.8.1994 auf 865 DM (13.96 DM/qm) ab 1.8.1995 auf 908 DM (14,65 DM/qm) und ab 1.8.1996 auf 953 DM (15,38 DM/qm) steigen sollte Die Kl. verlangt Rückzahlung eines Teils des für den Zeitraum von Januar 1992 bis Dezember 1996 geleisteten Mietzinses wegen Mietpreisüberhöhung.
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