OLG Köln - Beschluß vom 13.03.1996 (16 Wx 22/96) - DRsp Nr. 1996/28970
OLG Köln, Beschluß vom 13.03.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 22/96
DRsp Nr. 1996/28970
»Fühlt sich ein Wohnungseigentümer durch Pflichtwidrigkeiten eines anderen Wohnungseigentümers so gestört, daß er seine Eigentumswohnung verkauft und eine neue Wohnung kauft, so kann er Verluste aus dem Verkauf der Wohnung und Kosten aus dem Erwerb der neuen Wohnung nicht als Schadenersatz gegen den Störer geltend machen. Diese Schäden liegen außerhalb des Schutzzwecks der verletzten Norm.«