OLG Köln - Beschluß vom 27.08.1996
16 Wx 205/96
Normen:
WEG § 22 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 1997, 18

OLG Köln - Beschluß vom 27.08.1996 (16 Wx 205/96) - DRsp Nr. 1997/3392

OLG Köln, Beschluß vom 27.08.1996 - Aktenzeichen 16 Wx 205/96

DRsp Nr. 1997/3392

»Die Errichtung eines Wintergartens durch Verglasung einer Terrasse stellt grundsätzlich eine bauliche Veränderung dar, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht und nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer zulässig ist.«

Normenkette:

WEG § 22 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

Die zulässige sofortige weitere Beschwerde der Antragsgegner (§§ 43 Abs. 1, 45 Abs. 1 WEG, 22, 27, 29 FGG) ist in der Sache erfolglos.

Dabei versteht der Senat den von den Antragsgegnern gestellten Antrag dahingehend, daß sich die Rechtsbeschwerde insoweit gegen den die Entscheidung des Amtsgerichts bestätigenden Beschluß des Landgerichts richten soll, sie zur Beseitigung des Wintergartens verpflichtet worden sind. Im übrigen sind die Antragsgegner, nachdem bereits das Amtsgericht den Antrag auf Rückversetzung der Heizungsanlage zurückgewiesen hat, durch den Beschluß des Landgerichts - in diesem Punkt - nicht beschwert.

Ohne Rechtsfehler (§ 27 FGG, 550 ZPO) sind das Amtsgericht und das Landgericht übereinstimmend zu dem Ergebnis gelangt, daß die Antragstellerin von den Antragsgegnern die Beseitigung des von ihnen zur Gartenseite hin im Obergeschoß errichteten Wintergartens verlangen kann.