OLG Oldenburg - Beschluß vom 03.02.1994 (2 W 100/93) - DRsp Nr. 1996/3381
OLG Oldenburg, Beschluß vom 03.02.1994 - Aktenzeichen 2 W 100/93
DRsp Nr. 1996/3381
1. Eheleute üben bei ungestörter Ehe die Herrschaftsgewalt über die angemietete Ehewohnung auch dann gemeinsam aus, wenn der Mietvertrag nur mit einem der Ehegatten abgeschlossen ist.2. Eine Zwangsräumung der Ehewohnung kann demnach nur dann erfolgen, wenn ein Räumungstitel gegen beide Eheleute vorliegt.