Die Bekl. adressierte einen Straßenbau-Beitragsbescheid an die »Eigentümergemeinschaft B.-Platz, z.Hd. Herrn K.« (Verwalter). Dem Bescheid war ein Eigentümerverzeichnis und ein Anschreiben beigefügt, in dem darauf hingewiesen wurde, daß sich der Bescheid gegen die Eigentümer richte und dem Verwalter bekannt gegeben werde. Das VG hat der Klage der Eigentümer wegen falscher Adressierung des Bescheides stattgegeben; der Senat hat die Sache zurückverwiesen.
Testen Sie "Handbuch des Wohnungseigentumsrechts" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|