Die Antragstellerin ist eine größere Wohnungseigentümergemeinschaft. Den türkischstämmigen Antragsgegnern gehört die Wohnung Nr. 197 im zweiten Obergeschoss. In dieser Wohnung ist ein Kabelanschluss vorhanden. Über diesen kann der staatliche türkische Fernsehsender TRTint empfangen werden. Insgesamt sechs bzw. acht türkischsprachige Programme könnten gegen entsprechende Kosten und Gebühren bei Anschluss einer digitalen "Set-Top-Box" empfangen werden.
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