OLG Köln - Beschluss vom 31.03.2006
16 Wx 237/05
Normen:
WEG § 27 ;
Fundstellen:
OLGReport-Köln 2006, 559
WuM 2006, 537
Vorinstanzen:
LG Aachen, vom 24.11.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 2 T 82/05
AG Aachen, vom 17.03.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 12 II 67/04

Pflicht des Verwalters zur Unterrichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft über erhobene Ansprüche

OLG Köln, Beschluss vom 31.03.2006 - Aktenzeichen 16 Wx 237/05

DRsp Nr. 2006/21032

Pflicht des Verwalters zur Unterrichtung der Wohnungseigentümergemeinschaft über erhobene Ansprüche

»1. Werden von einem Miteigentümer wegen einer Instandsetzungsmaßnahme Ansprüche gegen die Wohnungseigentümergemeinschaft geltend gemacht, ist der Verwalter verpflichtet, alle Eigentümer umfassend zu informieren und eine Entschließung über eine etwaige Rechtsverteidigung herbeizuführen. 2. Ein Unterlassen entsprechender Maßnahmen ist jedenfalls dann schuldhaft, wenn zwar in der Vergangenheit die Kosten für ähnlich gelagerte Maßnahmen von den einzelnen Sondereigentümern getragen worden sind, diese Übung jedoch in einem klaren Widerspruch zur Teilungserklärung steht. 3. Als Folge der Pflichtverletzung hat der Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft die Kosten des gegen sie angestrengten gerichtlichen Verfahrens, nicht aber eines vorgelagerten, der Ermittlung der Schadensursache dienenden selbständigen Beweisverfahrens zu erstatten. 4. Ist es streitig, ob sich im Hinblick auf die von der Teilungserklärung abweichende Übung die Wohnungseigentümergemeinschaft bei einer Unterrichtung gegen eine Rechtsverteidigung entschieden hätte, ob also die Pflichtverletzung des Verwalters ursächlich für den entstandenen Schaden war, greifen zu Gunsten der Gemeinschaft die Grundsätze des "aufklärungsrichtigen Verhaltens" ein.«