Die Klägerin fordert als Zwangsverwalterin des Hanse-Centers in S. rückständige Miete.
Am 08./09.10.1998 schlossen die damalige Vermieterin (eine GbR) sowie die Beklagte als Mieterin einen Mietvertrag über Flächen im Hanse-Center S. für den Betrieb einer staatlich konzessionierten Spielbank. In der Präambel des Vertrages heißt es:
"Die Vermieterin erstellt ein regionales Objekt für Handel und Dienstleistung, dass "Hanse-Center" in 18437 S., auf dem Grundstück Triebseer Damm, Ecke Bahnhofstraße, derzeit leeres Grundstück.
Das Objekt wird eine Gesamtfläche von ca. 28.000 mqm haben, wovon im Erdgeschoss und im ersten Obergeschoss jeweils 5.600 mqm von Einzelhandel und Entertainment gemischt genutzt werden. Im Erdgeschoss werden folgende Firmen vertreten sein:
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