OLG Düsseldorf - Urteil vom 25.10.1990
10 U 15/90
Normen:
BGB § 535 ;
Fundstellen:
ZMR 1991, 24
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf - Urteil vom 20. September - 3 O 663/87 -,

Recht des Mieters auf Minderung der Miete nach fehlgeschlagenen Mängelbeseitigungsarbeiten des Vermieters; Formularmäßige Vereinbarung fortbestehender Haftung des Mieters bei einverständlicher vorzeitiger Vertragsauflösung

OLG Düsseldorf, Urteil vom 25.10.1990 - Aktenzeichen 10 U 15/90

DRsp Nr. 2001/14152

Recht des Mieters auf Minderung der Miete nach fehlgeschlagenen Mängelbeseitigungsarbeiten des Vermieters; Formularmäßige Vereinbarung fortbestehender Haftung des Mieters bei einverständlicher vorzeitiger Vertragsauflösung

»1. Haben die vom Vermieter veranlassten Mängelbeseitigungsarbeiten nicht zu einem dauerhaften Erfolg geführt, so trifft den Mieter regelmäßig eine erneute Anzeigepflicht; das gilt allerdings dann nicht, wenn die fortbestehende Mangelhaftigkeit der Mietsache dem Vermieter oder einem Dritten, dessen Wissen sich der Vermieter zurechnen lassen muß, ohnehin bekannt ist. 2. Die formularmäßige Bestimmung, dass der Mieter bei vorzeitiger Vertragsauflösung bis zur Weitervermietung forthafte, berechtigt den Vermieter nicht zur Inanspruchnahme des Mieters, wenn beide Vertragsparteien das Mietverhältnis einverständlich beendet haben.«

Normenkette:

BGB § 535 ;

Tatbestand: