Auf die Berufung der Kläger wird das am 19. November 2013 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin, Az.:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Mitgläubiger 250.000 EUR nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 3. März 2013 zu zahlen. Die Widerklage und die weitergehende Klage werden abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Kläger 1/3 und hat der Beklagte 2/3 zu tragen.
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