LG Essen vom 05.09.2000
15 S 71/00
Normen:
BGB § 537 Abs. 1 a.F.; BGB § 254;
Fundstellen:
WuM 2001, 274

Rechte des Mieters bei Enttäuschung von durch den Vermieter geweckten Erwartungen hinsichtlich der möglichen Anmietung eines über der Mietwohnung gelegenen Spitzbodens

LG Essen, vom 05.09.2000 - Aktenzeichen 15 S 71/00

DRsp Nr. 2009/7433

Rechte des Mieters bei Enttäuschung von durch den Vermieter geweckten Erwartungen hinsichtlich der möglichen Anmietung eines über der Mietwohnung gelegenen Spitzbodens

Erweckt der Vermieter bei Abschluss des Mietvertrages die Erwartung, dass es nur noch eine Frage der Zeit sei, bis ein über der Wohnung gelegener Spitzboden von einem anderen Mieter geräumt werde und räumt er den Mietern ein Vorzugsrecht hinsichtlich der Anmietung ein, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Mieter des Spitzbodens in der Folgezeit nicht auszieht. Den Mieter trifft jedoch ein hälftiges Mitverschulden an der Schadensentstehung, da er den Erklärungen des Vermieters angesichts deren Unklarheit nicht blind vertrauen durfte.

Normenkette:

BGB § 537 Abs. 1 a.F.; BGB § 254;
Fundstellen
WuM 2001, 274