Rechte des Mieters bei Erschwerung des Zugangs durch Verhängen der Hauseingangstür mit großen und schweren Plastikmatten
LG Berlin, vom 02.03.1992 - Aktenzeichen 67 S 389/91
DRsp Nr. 2009/7735
Rechte des Mieters bei Erschwerung des Zugangs durch Verhängen der Hauseingangstür mit großen und schweren Plastikmatten
Der gewerbliche Mieter von Räumen in einem Haus hat einen Anspruch darauf, dass der Vermieter große und schwere Plastikmatten, mit denen er den einzigen Zugang des Gebäudes verkleidet hat und die den Zugang erheblich erschweren, wieder beseitigt.