AG Wennigsen vom 23.05.2002
14 C 64/02
Normen:
BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen:
WuM 2003, 90

Rechte des Mieters bei Überkapazitäten der Müllentsorgung

AG Wennigsen, vom 23.05.2002 - Aktenzeichen 14 C 64/02

DRsp Nr. 2009/7528

Rechte des Mieters bei Überkapazitäten der Müllentsorgung

Auch im Rahmen der Müllentsorgung hat der Vermieter das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Werden zu hohe Kapazitäten bereitgestellt, so steht dem Mieter gleichwohl kein Schadensersatzanspruch in Höhe überhöhter Betriebskosten zu, wenn dies lediglich von wenigen Mietern in einer großen Wohnanlage beanstandet wurde und der Vermieter daher nicht davon ausgehen konnte, dass Überkapazitäten bestehen.

Normenkette:

BGB § 536 Abs. 1 S. 2;
Fundstellen
WuM 2003, 90