Der Kläger ist Eigentümer und Vermieter mehrerer Wohnungen in den Häusern O.straße 121 und 123 in K.. Die Hausverwaltung oblag der W. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin), über deren Vermögen am 7. Februar 2000 das Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der beklagte Insolvenzverwalter war seit dem 22. November 1999 auch zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der Kläger hatte die Schuldnerin mit der Einziehung der Mieten beauftragt. Auf dem von ihr zu diesem Zweck bei der D. Bank geführten Konto gingen die monatlichen Zahlungen der Mieter des Klägers, der Mieter anderer Eigentümer und auch der Mieter derjenigen Wohnungen ein, die die Schuldnerin selbst vermietet hatte.
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