Die Antragstellerin ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Sie verlangt, vertreten durch die Verwalterin, vom Antragsgegner, dem eine Wohnung gehört, rückständiges Wohngeld für die Zeit von Februar 2004 bis Dezember 2004 in Höhe von insgesamt 2.110 EUR nebst Zinsen und Rückbelastungskosten von 9 EUR.
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