Die Beteil. zu 1) bis 8) sind die Miteigentümer einer Wohnungseigentumsanlage. Das Hausgrundstück stand ursprünglich im Alleineigentum eines Herrn A. Dieser teilte es gemäß Teilungserklärung vom 7.10.1981 in Wohnungseigentum auf. Für die im Aufteilungsplan mit Nr. 4 und Nr. 8 bezeichneten Wohnungen ist in der Teilungserklärung bestimmt, daß die gesamte im "Trockenbodenbereich" liegende Fläche im Hause der ausschließlichen und alleinigen Nutzung des jeweiligen Eigentümers der darunter liegenden Eigentumswohnung Nr. 4 bzw. Nr. 8 zugewiesen werde.
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