Die sofortige weitere Beschwerde der Antragsteller gemäß §§ 43, 45 WEG,
I.
Die Antragsgegnerin ist Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage, die aus 22 Wohneinheiten besteht. Die Antragsteller sind Wohnungseigentümer der im Teilungsplan mit Nr. 11 bezeichneten Wohneinheit.
Sie begehren von der Antragsgegnerin die Abgabe einer Willenserklärung, nämlich die Zustimmung zum Bauantrag vom 15.4.02 zum Ausbau des Dachgeschosses, und zwar in der Eigenschaft der Antragsgegnerin als Vertreterin der Wohnungseigentümergemeinschaft (K 2).
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